Aktuelle Informationen zum Hygieneplan-Corona und Infektionsschutz
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
zum Schuljahresbeginn starten wir den Unterricht im Regelbetrieb, d.h. es findet Präsenzunterricht im regulären Klassenverband und in den regulären Lerngruppen ohne Abstandsgebot unter strikter Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahme des Hygieneplan-Corona statt.
Um einen sicheren Start in das Schuljahr zu ermöglichen, sind alle Personen, inzidenzunabhängig verpflichtet, im Schulgebäude eine medizinische Maske zu tragen. Dies gilt auch im Unterricht am Platz, in Fachräumen, Fluren, Gängen und Treppenhäusern und in der Mensa. Im Freien und mit entsprechendem Abstand, kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden. Diese Regelung gilt zunächst in den beiden ersten Unterrichtswochen vom 30. August bis zum 10. September 2021. Anschließend erfolgt gegebenenfalls eine Anpassung der Regelung unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens.
Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist darüber hinaus wie bereits vor den Sommerferien, nur zulässig für Schülerinnen und Schüler, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden. Ein Betreten des Schulgeländes und die Teilnahme an schulischen Präsenzveranstaltungen ist demnach nur unter Beachtung der bestehenden „Testpflicht“ möglich. Diese Testpflicht ist als Selbsttestung in der Schule zu erfüllen, d.h. die Schülerinnen und Schüler testen sich in der Schule zweimal pro Woche selbst. Von der Testpflicht befreit sind symptomlos geimpfte und symptomlos genesene Personen. Bitte erbringen Sie für eine Befreiung einen entsprechenden Nachweis.
Die bestehenden Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen wie z.B. der Verzicht auf Körperkontakt (Umarmungen, Händeschütteln, persönliche Berührungen), Beachtung der Husten- und Niesetikette und das gründliche Händewaschen und –desinfizieren müssen angesichts der epidemiologischen Situation und im Hinblick auf die Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auch weiterhin eingehalten werden.
Dies gilt bis auf Weiteres auch für vollständig geimpfte und genesene Personen.
Elternbrief des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz zur Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, folgend finden Sie das am 22.04.2021 an den Schulen in Rheinland-Pfalz eingegangene Schreiben unserer Ministerin mit der Bitte um Beachtung!
Wir bitten um Verständnis, dass wir als staatliche Schule zur Umsetzung verpflichtet sind.
Elternbrief zur Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler Qualifizierte Selbstauskunft zum Selbsttest