Aktuelle Infor­mationen zum Hygiene­plan-Corona und Infektions­schutz

Sehr geehrte Eltern und Erziehungs­berechtigte,

zum Schul­jahres­beginn starten wir den Unterricht im Regel­betrieb, d.h. es findet Präsenz­unterricht im regulären Klassen­verband und in den regulären Lern­gruppen ohne Abstands­gebot unter strikter Ein­haltung der Infektions­schutz- und Hygiene­maßnahme des Hygiene­plan-Corona statt.

Um einen sicheren Start in das Schuljahr zu ermög­lichen, sind alle Personen, inzidenz­unabhängig verpflichtet, im Schul­gebäude eine medizinische Maske zu tragen. Dies gilt auch im Unterricht am Platz, in Fachräumen, Fluren, Gängen und Treppen­häusern und in der Mensa. Im Freien und mit ent­sprechen­dem Abstand, kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden. Diese Regelung gilt zunächst in den beiden ersten Unter­richts­wochen vom 30. August bis zum 10. September 2021. Anschließend erfolgt gegebenen­falls eine Anpassung der Regelung unter Berück­sichtigung des weiteren Infektions­geschehens.

Die Teilnahme am Präsenz­unterricht ist darüber hinaus wie bereits vor den Sommer­ferien, nur zulässig für Schüler­innen und Schüler, die zweimal in der Woche mittels eines aner­kannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden. Ein Betreten des Schul­geländes und die Teilnahme an schul­ischen Präsenz­veranstaltungen ist demnach nur unter Beachtung der bestehenden „Test­pflicht“ möglich. Diese Testpflicht ist als Selbst­testung in der Schule zu erfüllen, d.h. die Schüler­innen und Schüler testen sich in der Schule zweimal pro Woche selbst. Von der Test­pflicht befreit sind symptom­los geimpfte und symptom­los genesene Personen. Bitte erbringen Sie für eine Befreiung einen ent­sprechenden Nachweis.

Die beste­henden Infektions­schutz- und Hygiene­maßnahmen wie z.B. der Verzicht auf Körper­kontakt (Umarmungen, Händeschütteln, persönliche Berührungen), Beachtung der Husten- und Nies­etikette und das gründliche Hände­waschen und –desinfizieren müssen angesichts der epidemio­logischen Situation und im Hinblick auf die Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auch weiterhin eingehalten werden.

Dies gilt bis auf Weiteres auch für vollständig geimpfte und genesene Personen.

Elternbrief des Bildungs­ministeriums Rheinland-Pfalz zur Testpflicht für alle Schüler­innen und Schüler

Sehr geehrte Eltern und Erziehungs­berechtigte, folgend finden Sie das am 22.04.2021 an den Schulen in Rheinland-Pfalz einge­gangene Schreiben unserer Ministerin mit der Bitte um Beachtung!
Wir bitten um Verständnis, dass wir als staatliche Schule zur Umsetzung verpflichtet sind.

Elternbrief zur Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler Qualifizierte Selbstauskunft zum Selbsttest

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